Ideen, Beschwerden und Meldungen von Rechtsverstößen

Wo Menschen zusammenleben und -arbeiten kommt es zu Fehlern. Manchmal läuft es nicht so, wie es sein sollte. Wir freuen uns deshalb grundsätzlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und Hinweise. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst, denn wir wollen besser werden. Deshalb gibt es in unserem Qualitätsmanagementsystem schon seit vielen Jahren ein Beschwerde- und Rückmeldemanagement.

Wir nehmen Beschwerden, Reklamationen und Hinweise ernst, bearbeiten diese und nutzen sie auch zur Verbesserung unserer Dienstleistungen und unseres Handelns.

Was ist der Unterschied zwischen Idee, Beschwerde und einer Meldung von Rechtsverstößen?

Es gibt für Sie die folgenden Möglichkeiten der Meldung von Ideen, Beschwerden und Rechtsverstößen:

  • Meldungen von Ideen und Beschwerden und von Rechtsverstößen können direkt an eine unabhängige Vertrauensperson bei der Lebenshilfe gemeldet werden. Sie werden von dieser Stelle geprüft und bearbeitet. Diese Vertrauensperson ist Sascha Baumann. Meldungen sind auch telefonisch in der Regel montags bis freitags von 8.00 – 13.30 Uhr unter 07832/797-800 möglich. Falls gewünscht ist auch ein persönliches Treffen möglich.
  • Zur Meldung von Rechtsverstößen hat die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal zusätzlich einen internen Meldekanal eingerichtet und nutzt dazu die Onlineplattform eines Dienstleisters. Die Meldungen gehen in eine geschützte Online-Plattform und werden in dieser Plattform durch die Vertrauensperson geprüft und bearbeitet. Gemeldete Sachverhalte werden von dieser Stelle nach Möglichkeit aufgeklärt und es werden weitere Schritte eingeleitet. Gemeldete Hinweise werden von der oben genannten Vertrauensperson vertraulich behandelt. Meldungen können hier auch anonym eingegeben werden.
     
    Hier können Meldungen über Rechtsverstöße über das Online-Portal eingegeben werden: https://lhke.trusty.report
     
    Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu wählen, wenn z.B. einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird.
     
    Bitte beachten: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

  • Als weiteren Meldekanal weisen wir auf die „Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (Bubl)“ hin. Diese Stelle richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung und Angehörige. Sie ist eine Stelle für Beschwerden, wenn man vor Ort nicht weiterkommt. Bubl berät zu Beschwerden und hilft Lösungswege zu finden.
    Man kann sich telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder auch per Post an diese Stelle wenden. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden sich unter: https://bubl.de/

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