Ihr Preisvorteil: Ausgleichsabgabe

Stand: 02.2024

Was ist das ?

Gemäß Schwerbehindertenrecht § 154 SGB IX muss jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Betriebe, die diesen Bedingungen nicht nachkommen, müssen nach einem Quotenverfahren für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen.

Wer erhebt die Ausgleichsabgabe ?

Zuständig für die Erhebung und Verwendung ist grundsätzlich das Integrationsamt.

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz?

  • € 140,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%
  • € 245,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis unter 3%
  • € 360,- je Monat bei einer Beschäftigungsquote von unter 2%


Bis wann ist die Ausgleichsabgabe zu entrichten ?

Die vom Arbeitgeber selbst zu errechnende Ausgleichsabgabe ist in einer Summe bis spätestens 31.03. für das vorangegangene Jahr an das Integrationsamt zu entrichten.


Wie kann ich den Preisvorteil für mich nutzen ?

Wenn Sie Werbeartikel von uns beziehen, können Sie 50% der Arbeitsleistung an der Ausgleichsabgabe abziehen!
Das heißt konkret: In unseren Preistabellen weisen wir sowohl den Stückpreis aus, als auch den tatsächlichen Aufwand, den Sie nach der Verrechnung mit der Ausgleichsabgabe erzielen können.

Diesen Betrag können Sie nicht direkt bei uns sparen, sondern an Ihrer zu zahlenden Ausgleichsabgabe. Bei uns bezahlen Sie den vollen Rechnungsbetrag. Im Nachgang können Sie diese Rechnung an das Integrationsamt einreichen. Dort ist der Betrag von uns ausgewiesen, welchen Sie in Abzug bringen können. 

Praxisbeispiel: 
In einem Unternehmen mit 400 Mitarbeitern müssten 5% der Belegschaft mit Schwerbehinderten besetzt sein. Das würde 20 Mitarbeitern entsprechen. Wenn dieser Betrieb jedoch nur 5 Mitarbeiter beschäftigt, ist er verpflichtet, monatlich für 15 unbesetzte Plätze € 5.400,- zu bezahlen. Das wären im Jahr zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 64.800,-

Berechnen Sie mit dem Ersparnisrechner Ihre individuelle Höhe Ihrer Ausgleichsabgabe: 

TaschenrechnerAusgleichsabgabe berechnen

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